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Ingenieurbüro Martin Fuchs

Schlehaid 49

84533 Marktl

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Genehmigungsverfahren

Professionelle Erstellung von Genehmigungsanträgen

 

Damit Sie schnell und sicher mit Ihren Anlagen in Betrieb gehen können.
Von der Dampfkesselanlage bis zur chemischen Anlage, vom Lagergebäude bis zum Tanklager: viele Anlagen benötigen für die Errichtung und den Betrieb eine behördliche Genehmigung (BImSchG, BetrSichV. Fehler bei der Antragstellung können nicht nur zu langwierigen Verfahren und kostspieligen Auflagen führen, sondern auch zu Rechtsunsicherheiten beim späteren Betrieb. Wir begleiten und koordinieren Ihre Genehmigungsverfahren mit professionellem Know-how. Damit Ihre Anlage schnell und ohne Überraschungen in Betrieb gehen kann.

 

Professionelle Antragstellung für Ihre Anlage

Für Anlagen mit dem potential für schädliche Umweltauswirkungen, schreibt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ein umfangreiches Genehmigungsverfahren vor. Dies gilt sowohl für die Ersterrichtung als auch für größere Veränderungen. Diese häufig komplexen Genehmigungsverfahren benötigen viel Erfahrung bei der Antragstellung. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz, sowohl beim Genehmigungsmanagement als auch bei der Zusammenarbeit mit einschlägigen Fachgutachtern.

 

Ihre Vorteile

  • Einhaltung der Vorschriften gemäß BImSchG und anderer Regeln

  • Planungssicherheit und Minimierung von Investitionskosten durch Beratung vor der Detailplanung

  • Optimale Vorbereitung und Ressourcennutzung für Ihr Genehmigungsverfahren

  • Prozessoptimierung dank umfassenden Fachwissens
     

Unser Vorgehen

Wir unterstützen Sie von Anfang an; praxisnah, unkompliziert und dauerhaft. Und stets mit Blick auf Ihr Ziel.

 

Unsere Leistungen für Ihr Genehmigungsmanagement:

  • Planungsberatung hinsichtlich Genehmigungsfähigkeit

  • Abstimmung mit zuständigen Behörden

  • Zusammenstellen aller Antragsunterlagen

  • Einholen erforderlicher Fachgutachten

  • Antragstellung und Abstimmung

  • Prüfung von Genehmigungsbescheiden und Auflagen

  • Unterstützung bei Widerspruch

  • Durchführung aller notwendigen Abnahmeprüfungen